Patente - Wer zuerst kommt, mahlt zuerst…

Patente sind teuer. Der bürokratische Aufwand ist hoch. Patente sind schwer durchzusetzen. Das sind die üblichen Vorurteile gegen Patente und das nicht zu Unrecht. Gerade für die kleine Werkzeugschleiferei gibt es einige Hürden. Dennoch kann sich der Blick ins Patenregister lohnen.

Um technische Erfindungen wie zum Beispiel Fräser, Bohrer, Metallkreissägeblätter oder ähnliches zu schützen werden vom Patentamt Patente vergeben. Dabei wird zwischen Produkten und Erzeugnisse unterschieden. Mit einem Erzeugnispatent ist der Schutz für alle Gegenstände realisierbar, zum Beispiel Werkzeuge wie Kreismesser oder Maschinen und deren Teile. Verfahrenspatente schützen unter anderem Fertigungsverfahren oder die Verwendung eines Produktes für einen bestimmten Zweck.

 Ohne die Zustimmung des Patentinhabers ist es Dritten verboten:

 1. Ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, herzustellen, anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen.

2. Ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, anzuwenden oder, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, dass die Anwendung des Verfahrens ohne Zustimmung des Patentinhabers verboten ist, zur Anwendung  anzubieten.

3. Das durch ein Verfahren, das Gegenstand des Patents ist, unmittelbar hergestellte Erzeugnis anzubieten, in Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken entweder einzuführen oder zu besitzen. (§9 Patentgesetz)

Ein Patent wird nur erteilt, wenn die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Als neu gilt eine Erfindung, wenn Sie nicht bereits zum Stand der Technik gehört. Die Erfindung muss auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, das heißt, sie darf sich nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben. Damit soll sichergestellt werden, dass es sich um eine echte Neuerung handelt, und nicht nur um eine geringfügige Änderung, die sich kaum von bereits Bekannten abhebt. Die gewerbliche Anwendbarkeit ergibt sich, wenn der Gegenstand der Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Im Werkzeugbereich ergibt sich die in aller Regel von selbst. Zu Forschungszwecken oder für die private Verwendung ist die Nutzung der Innovation allerdings erlaubt.

 Patente können grundsätzlich von jedem Unternehmen und von jeder Privatperson also von jeder natürlichen oder juristischen Person angemeldet werden. Die Dauer eines Patentes beträgt maximal zwanzig Jahre, beginnend an dem Tag, der auf die Anmeldung der Erfindung folgt. In erster Linie soll es Produkte und Verfahren vor Nachahmung schützen. Der Inhaber eines Patentes hat die rechtliche Absicherung, dass das Erzeugnis exklusiv auf dem Markt angeboten werden kann ohne durch Wettbewerber bedrängt zu werden. Innerhalb dieser zwanzig Jahre sind die Wettbewerber von der Verwendung der Erfindung ausgeschlossen. Der Patentinhaber kann aber das Patent verkaufen oder vererben oder mittels Lizenzen die Verwertung des Patentes erlauben.

Besondere Regeln gelten, wenn Mitarbeiter an der Innovation beteiligt sind. Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Diensterfindung zu melden. Der Arbeitgeber kann die Diensterfindung in Anspruch nehmen und dadurch alle vermögenswirksamen Rechte an der Diensterfindung auf sich überleiten. Meldet ein Arbeitgeber die Erfindung eines Arbeitnehmers zum Patent an, dann hat der Erfinder im Gegenzug Anspruch auf Erfindervergütung. Dieses Thema ist umfassend im Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) geregelt.

Ein Patent schafft Transparenz, indem der neueste Entwicklungsstand publik gemacht wird. Mit der Veröffentlichung der Patentanmeldung und der Patentschrift nach 18 Monaten gibt der Anmelder sein Wissen der Öffentlichkeit preis. Die Patentanmeldung muss die Erfindung so deutlich und vollständig beschreiben, dass sie von einem Fachmann nachvollzogen und umgesetzt werden kann. Innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Patenterteilung kann Einspruch erhoben werden.

Ein wichtiger Punkt bei der Patentanmeldung ist, dass die Erfindung nicht im Vorfeld der Anmeldung in irgendeiner Weise veröffentlicht werden darf. Ein Patent kann nämlich nicht erteilt werden, wenn die Innovation vorher schriftlich oder mündlich der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde, sei es durch Vorträge, Publikationen, bei eigenen Betriebsführungen oder beispielsweise durch veröffentlichte Studienarbeiten.

 Die Innovation wird entsprechend der internationalen Patentklassifikation (IPC) eingeteilt. Diese bildet sämtliche Gebiete der Technik ab. Schaftfräser werden beispielsweise in Klasse B23C5/10 eingeordnet. Für Neuentwicklungen die das Schärfen von Metallsägeblättern betreffen, ist Klasse B23D63/14 vorgesehen. Um die neuesten Entwicklungen von Wissenschaft und Technik in die Klassifikation aufzunehmen, wird die IPC ständig überprüft und erweitert. Inzwischen gibt es über 40.000 verschiedene Klassen.

Die Anmeldung beim Deutschen Patent und Markenamt kostet derzeit mindestens 40€. Danach muss binnen sieben Jahren ein Antrag auf Prüfung auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit gestellt werden. Mit der Einreichung der Anmeldeunterlagen ist der Anmeldetag gesichert. Der Anmeldetag bestimmt grundsätzlich, welcher Stand der Technik bei der Prüfung der Erfindung zugrunde gelegt wird.

Die Prüfung kostet 350€. Wird innerhalb dieser sieben Jahre der Prüfungsantrag nicht gestellt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen. Wird der Prüfungsantrag gleichzeitig mit der Patentanmeldung eingereicht, sind die Chancen groß innerhalb eines Jahres vom Patentamt Auskunft darüber zu erhalten, ob die Erfindung für eine Patenterteilung geeignet ist. Innerhalb dieses ersten Jahres besteht auch die Möglichkeit den Patentschutz in anderen Ländern oder beim Europäischen Patentamt zu beantragen. Dabei kann der Anmeldetag der ursprünglichen Anmeldung in Anspruch genommen werden.

Zusätzlich zu den Anmelde- und Prüfungsgebühren beim Patentamt entstehen noch Kosten durch Recherchen, eventuelle Beratung oder einen Anwalt. Das Deutsche Patentamt empfiehlt grundsätzlich die Hilfe eines Patentanwaltes in Anspruch zu nehmen. Vorgeschrieben ist die anwaltliche Vertretung aber nur für Anmelder mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands. Da die Patentanmeldung aber ein sehr komplexer Vorgang mit verwirrend vielen Regeln und Formalien ist, muss sich jeder, der eine Erfindung ohne Anwalt anmelden will vorher umfassend informieren. Vorteilhaft können der direkte Draht zum Prüfer und eine damit verbundene Beschleunigung des Verfahrens sein.

 Die Jahresgebühren für die Aufrechterhaltung der Anmeldung und des Patentes steigen jährlich. Sie beginnen mit derzeit 70€ für das dritte Jahr und steigen kontinuierlich auf 1940€ für das 20. Jahr. Daher wird der Patentschutz in der Regel nur bei wirtschaftlich erfolgreichen Innovationen über die gesamte Laufzeit aufrecht erhalten. Werden diese Gebühren nicht mehr bezahlt, verfällt der Patentschutz automatisch und die Erfindung ist für die Allgemeinheit frei nutzbar.

Die Durchsetzung der mit dem Patent verbundenen Rechte obliegt dem Patentinhaber. Er kann verlangen, die gewerbliche Verwendung der Erfindung durch andere zu unterlassen und kann gerichtlich dagegen vorgehen. Er kann beim Zoll beantragen gefälschte Waren aus dem Verkehr zu ziehen oder eine Beschlagnahmung an der Grenze vorzunehmen.

Damit bietet eine Patentanmeldung Chancen und Risiken zugleich. Neben allen Vorteilen, die eine Patentanmeldung bietet, bestehen auch immer Risiken durch die Veröffentlichung des Know-hows des Patentinhabers. Vor allem dann, wenn die Jahresgebühren aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr gezahlt werden, spätestens aber nach dem regulären Ablauf der zwanzigjährigen Schutzfrist. 

Für alle Anderen bietet aber die frei zugängliche Datenbank des Patentamtes eine nahezu unerschöpfliche Quelle an Ideen und Erfindungen, die nach Ablauf des Patentschutzes ungehindert für eigene Interessen genutzt werden können. Gerade kleinen Betrieben eröffnet sich hier die Möglichkeit mit geringem Aufwand an Wissen über Technologien und Innovationen zu gelangen.

Weitere Informationen zu Rechtsgrundlagen, Patentrecherche und zu internationalen Patentanmeldungen sind auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes unter www.dpma.de  zu finden.


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